ED17 - Transparenzregister: Durchführung der Meldung über transparenzregister.de
Problem
Die Ermittlung steht (ED04, ED12) - aber die Übermittlung an das Transparenzregister ist ein eigener Verfahrensschritt mit eigenen Fallen:
- Wo und wie genau? Die Meldung erfolgt elektronisch über www.transparenzregister.de - betreut vom Bundesanzeiger-Verlag als registerführende Stelle. Papier ist nicht vorgesehen.
- Erstmeldung oder Folgeauftrag? Änderungen sind als Folgeauftrag einzureichen - nicht als Berichtigung (die würde den Eintrag überschreiben statt zu ergänzen). Wer das verwechselt, zerstört die zeitliche Historie im Register.
- Gültigkeitsdatum: Die Meldung muss den Zeitraum seit dem 01.10.2017 (bzw. der späteren Gründung) lückenlos abdecken. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Konstellation mit den aktuellen wB erstmals bestand - reicht das zurück, kann "vor dem 01.10.2017" angegeben werden.
- Gebühren übersehen: Für das Eingetragensein fällt eine jährliche Gebühr an (ab Gebührenjahr 2024: 19,80 EUR zuzüglich USt) - sie entsteht auch dann, wenn (früher) wegen der Mitteilungsfiktion keine aktive Meldung erfolgte. Die Rechnung kommt typischerweise gemeinsam mit der Jahresabschluss-Offenlegungs-Rechnung des Verlags - und wird dort schon mal übersehen.
- Unverzüglich: Die Übermittlung hat unverzüglich (§ 121 Abs. 1
- 1 BGB) zu erfolgen. Das Bundesverwaltungsamt versteht darunter regelmäßig nicht: erst die Handelsregister-Eintragung abwarten und dann melden.
Kernaussage
Die Durchführung ist ein zweiter, separater Schritt nach der Ermittlung - mit eigenem Artefakt und eigenem Nachweis:
- Elektronische Übermittlung: Alle Angaben (ED04: Name, Geburtsdatum, Wohnort, alle Staatsangehörigkeiten, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, Gültigkeitsdatum) werden über das Portal des Transparenzregisters an die registerführende Stelle übermittelt.
- Vorgesellschaft (i. Gr.): Meldung unter "Sonstige Rechtsgestaltungen" mit Namenszusatz "i. Gr."; nach HR-Eintragung wird die Eintragung (HR-Nummer, Registergericht) als Änderungsmeldung nachgereicht - die wB-Daten werden automatisch übernommen.
- Änderungen: Jede Änderung der Angaben oder der Beteiligungsstruktur ist als Folgeauftrag ohne Aufforderung einzureichen (ED18 für die Auslöser im Einzelnen).
- Gebühren: Jährliche Register-Gebühr (§ 24 GwG, Gebührenverordnung)
- als wiederkehrende Last im Fristen-Kalender des Repos führen (ED09), nicht als Überraschung.
- Nachweis: Die Übermittlung wird im Repo dokumentiert - mit Vorgangsnummer, Datum und Bezug zur Ermittlung. Damit ist die Mitteilungspflicht (§ 20 Abs. 1 GwG) nachweisbar erfüllt.
Compliance by Design: Zwei Artefakte, eine Kette:
wb_ermittlung.json(ED12) begründet, was gemeldet wird;wb_meldung.jsondokumentiert, dass und wann es gemeldet wurde - inklusive Vorgangsnummer. Der Pre-Commit-Hook kann prüfen: Hat eine neue Ermittlung eine Meldung? Hat die Meldung eine Ermittlung als Quelle? Die Kette ist damit maschinell kontrollierbar.
Ablauf: von der Ermittlung zur Eintragung
(ED12)
Ergebnis steht"] E --> P["Portal
www.transparenzregister.de
Organisationszugang (ED14)"] P --> U["Übermittlung
Angaben je wB
(§ 19 Abs. 1 GwG)"] U --> V["Vorgangsnummer
der Übermittlung"] V --> R["Eintragung
durch registerführende Stelle"] R --> N["wb_meldung.json
Vorgangsnr. + Datum
+ Bezug zur Ermittlung"] N --> F["Fristen-Kalender
Gebühr jährlich
(§ 24 GwG)"] style E fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style P fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style U fill:#FDBA74,stroke:#C2410C,color:#0F1B33 style V fill:#0F1B33,stroke:#0F1B33,color:#FBFAF7 style R fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style N fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style F fill:#FDBA74,stroke:#C2410C,color:#0F1B33
Das Melde-Artefakt
{
"$schema": "https://gitcover.org/schemas/wb-meldung-1.0.schema.json",
"V7GUID": "WB_MELDUNG",
"uuidV7": "01a065f3-dbbd-7000-8000-000000000003",
"tenant": "ORG-1",
"art": "erstmeldung",
"grundlage": {
"ermittlung_uuidV7": "01a065f3-dbbd-7000-8000-000000000001",
"ermittlung_sha256": "…"
},
"gueltig_ab": "260901",
"uebermittelt_am": "260920",
"vorgangsnummer": "TR-2026-XXXXXXX",
"weg": "portal",
"gemeldete_wb": [
{ "person": "E1", "typ": "mittelbar",
"art_interesse": "mittelbare Kontrolle über ORG-5",
"umfang": "100 % an ORG-5" }
],
"obsolescence": { "status": "active", "superseded_by": null, "superseded_at": null }
}
Feld-Disziplin:
uebermittelt_amundgueltig_absind Fachdaten (Übermittlungsdatum, Konstellations-Beginn) - die Erfassungszeit des Artefakts steckt in deruuidV7(ED03).
Verknüpfung mit der Serie
| Artikel | Verhältnis zu ED17 |
|---|---|
| ED04 | Rechtliche Grundlagen: wer, wB-Definition, Fiktion, Vorgesellschaft |
| ED12 | Die Ermittlung als Grundlage der Meldung - vor der Übermittlung |
| ED14 | Der Organisationszugang - frühzeitig eingerichtet |
| ED18 | Was nach der Erstmeldung passiert: Änderungen, Unstimmigkeiten, Bußgelder |
| ED09 | Gebühren-Jahreslast im Fristen-Management des Repos |
Risiko-Leverage
| Heute (cheap) | Morgen (revisionssicher) | Risiko gemindert |
|---|---|---|
| Meldung mit Vorgangsnummer dokumentiert | Mitteilung nachweisbar erfüllt | Bußgeld "nicht mitgeteilt" |
| Folgeauftrag-Disziplin (keine Berichtigung) | Historie im Register bleibt lückenlos | Verlust der Zeitreihe |
| Gültigkeitsdatum sorgfältig ermittelt | Lückenlose Abdeckung seit 10/2017 | Nachforderung früher Konstellationen |
| Gebühr im Fristen-Kalender | Keine überraschten Kosten | Säumnis bei der Gebühr |
Harness-Anforderung (Vorschau)
| ID | Anforderung | Priorität |
|---|---|---|
| FA-17.1 | Melde-Artefakt mit Vorgangsnummer und Ermittlungs-Bezug (Schema wb-meldung-1.0) |
MUST |
| FA-17.2 | Regelwerk: neue Ermittlung ⇒ Meldung innerhalb der Frist; Meldung referenziert Ermittlung | MUST |
| FA-17.3 | Gebühren-Jahreslast als wiederkehrender Fristen-Eintrag | SHOULD |
Die vollständige Anforderungsliste in Harness-Anforderungen.md.
Quellen
- Geldwäschegesetz (GwG): § 20 Abs. 1 (unverzügliche Mitteilung), § 19 (Meldeinhalt), § 24 (Gebühren), § 21 (Rechtsgestaltungen)
- Bundesverwaltungsamt (Hrsg.): Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht (Stand 01/2025) und FAQ - www.transparenzregister.de
- Transparenzregister-Gebührenverordnung (TrGebV) - Gebühren je Gebührenjahr (2024: 19,80 EUR)
- § 121 BGB (unverzüglich)
Quellen-Topologie und CDN-Referenz-Links
| Rolle | Ort | Zweck |
|---|---|---|
| Primary / SSoT | git.gitcover.org/GCC | Kanonische Ablage (GPG-signiert, versioniert) |
| Public OSS Mirror / CDN | codeberg.org/gitcover-commons | Read-only-Spiegel; FLOSS-Discovery |
| Community Hub | github.com/gitcover-commons | Issues & Discussions; Quell-Code-Referenz auf Codeberg |
Hinweis: Diese Zuordnung von Quellen, Mirror und Community-Hub spiegelt den aktuellen Stand wider und kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die jeweilige kanonische Quelle auf gitcover.org für den aktuellen Zustand.