ED04 - Transparenzregister bei Gründung: wirtschaftlich Berechtigte, Vorgesellschaft, fiktive Berechtigte
Problem
Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft entstehen Pflichten, die nicht aus dem Handelsregister folgen und die viele Gründer übersehen: die Transparenzpflichten des Geldwäschegesetzes (GwG). Seit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist das Transparenzregister ein Vollregister - die frühere "Mitteilungsfiktion" (Angaben gelten als mitgeteilt, wenn sie im Handelsregister stehen) ist seit dem 01.08.2021 ersatzlos entfallen.
Die typischen Fehler in der Gründungsphase:
- "Steht doch alles im Handelsregister" - die Mitteilungsfiktion gibt es nicht mehr; jede Gesellschaft muss aktiv melden (§ 20 Abs. 1 GwG)
- Vorgesellschaft übersehen - die Gesellschaft in Gründung (i. Gr.) ist bereits meldepflichtig; die Erstmeldung unterbleibt, wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Gesellschaftsvertrag die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt - sonst muss gemeldet werden
- Kaskaden nicht durchgerechnet - hält eine Holding die Anteile, genügt es nicht, die Holding zu nennen; es muss die natürliche Person hinter der Kette ermittelt werden
- Fiktive wirtschaftlich Berechtigte verkannt - sind die Anteilseigner ihrerseits Körperschaften und keine natürliche Person ermittelbar, gelten die gesetzlichen Vertreter als wirtschaftlich Berechtigte - diese Fiktion muss ausdrücklich begründet gemeldet werden
Kernaussage
Die Transparenzregister-Pflichten sind Gründungspflichten - sie entstehen mit dem Gesellschaftsvertrag, nicht mit dem ersten Umsatz:
- Meldepflichtig sind alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, UG, AG, SE, KGaA, eingetragene Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, ab 01.01.2024 auch eGbR) - §§ 20, 21 GwG. Nicht meldepflichtig: Einzelunternehmen, e. K. und die (nicht eingetragene) GbR.
- Wirtschaftlich Berechtigte (wB) sind ausschließlich natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG) - etwa als Komplementär oder durch Vetorechte mit Gestaltungscharakter.
- Mittelbare Berechtigung: Hält eine Körperschaft die Anteile, ist wB, wer die Muttervereinigung beherrscht - in der Regel ab mehr als 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an jeder Stufe der Kette (§ 3 Abs. 2 S. 2-4 GwG i. V. m. § 290 HGB).
- Fiktive wB: Kann auch nach umfassender, dokumentierter Prüfung keine natürliche Person ermittelt werden, gelten die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, geschäftsführende Gesellschafter) als wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 Abs. 2 S. 5 GwG) - mit Begründung der Fiktion in der Meldung.
- Vorgesellschaft (i. Gr.): Auch die aktive Vorgesellschaft ist buchführungs- und steuerpflichtig - und damit transparenzpflichtig. Meldung zunächst als "Sonstige Rechtsgestaltung" mit Zusatz "i. Gr."; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Gesellschaftsvertrag die Handelsregister-Anmeldung erfolgt. Nach der Eintragung wird die HR-Nummer als Änderungsmeldung nachgereicht.
- Inhalt der Meldung (§ 19 Abs. 1 GwG): Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, alle Staatsangehörigkeiten, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie das Gültigkeitsdatum.
Compliance by Design: Die wB-Ermittlung ist kein Formularakt, sondern ein dokumentierter Ermittlungsprozess - vom Gesellschaftsvertrag über die Gesellschafterliste bis zur Kaskaden-Analyse. Genau dieser Prozess gehört ins Git-Repo: als JSON-Artefakt mit V7GUID, Sidecar und SHA-256-Referenzen auf die Quellbelege. Die Ermittlung von ED04 ist die Grundlage für die GoBD-konforme Dokumentation (ED12) und die Durchführung der Meldung (ED17, ED18).
Die Kaskade am Beispiel
E1 ist Unternehmer und Alleingesellschafter. Die Gruppe ist als Kaskade strukturiert - ein typischer Holding-Fall:
natürliche Person
(Unternehmer)"] E1 -->|100 %| ORG5["ORG-5
Holding GmbH"] ORG5 -->|100 %| ORG1["ORG-1
gUG (gemeinnützig)"] ORG5 -->|100 %| ORG2["ORG-2
UG (B2B Software)"] ORG5 -->|100 %| ORG4["ORG-4
UG (B2B Services)"] E1 -->|100 %| ORG3["ORG-3
UG (Holding/Infrastruktur)"] style E1 fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style ORG5 fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style ORG1 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33 style ORG2 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33 style ORG4 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33 style ORG3 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33
Ermittlung für ORG-1 (die gUG):
- Unmittelbar? Anteilseignerin ist ORG-5 (GmbH) - eine Körperschaft, keine natürliche Person. Kein unmittelbarer wB.
- Mittelbar? Wer beherrscht ORG-5? E1 hält 100 % an ORG-5 - das ist mehr als 50 %, also beherrschender Einfluss. E1 ist damit mittelbar wirtschaftlich Berechtigter für ORG-1: Art des Interesses "mittelbare Kontrolle über ORG-5", Umfang "100 % an ORG-5".
- Meldung: ORG-1 meldet E1 als mittelbar wB - mit Angabe der Kette (ORG-1 ← ORG-5 ← E1).
Ermittlung für ORG-5 selbst (die Holding):
- Unmittelbarer Anteilseigner: E1, natürlich, 100 % → E1 ist unmittelbar wB der ORG-5 (Umfang: 100 % Kapitalanteile).
Wichtig: Jede Gesellschaft der Kette führt ihre eigene Ermittlung und ihre eigene Meldung - auch wenn am Ende für alle dieselbe natürliche Person (E1) herausfällt. Die Pflicht trifft die Vereinigung, nicht die Person.
Fiktive wirtschaftlich Berechtigte: die "virtuellen" Berechtigten
Der praktisch häufigste Missverständnis: Sind die Anteilseigner Körperschaften und lässt sich keine natürliche Person mit > 25 % ermitteln, gilt der Geschäftsführer als wB - nicht etwa "niemand":
natürliche Person mit > 25 %?"] PR -->|Ja| REAL["Echte wB melden
(Kapital/Stimmrechte/Kontrolle)"] PR -->|Nein| RESEARCH["Umgebung prüfen
(§ 20 Abs. 3a GwG)
Rückfragen dokumentieren"] RESEARCH -->|wB gefunden| REAL RESEARCH -->|kein wB ermittelbar| FICT["Fiktive wB melden:
gesetzliche Vertreter
(GF, geschäftsf. Gesellschafter)
+ Begründung der Fiktion"] style PR fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style REAL fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style RESEARCH fill:#FDBA74,stroke:#C2410C,color:#0F1B33 style FICT fill:#0F1B33,stroke:#0F1B33,color:#FBFAF7
- Sind mehrere Personen gesetzliche Vertreter, sind alle zu melden.
- Die Fiktion muss begründet werden (kein wB ermittelbar trotz umfassender Prüfung / Eigentums- und Kontrollstruktur nicht vollständig nachvollziehbar).
- Bei einem GF-Wechsel ändert sich damit auch der fiktive wB - die Änderung ist unverzüglich zu melden. Wer die Fiktion nicht versteht, übersieht diese Pflicht systematisch (ED18).
Git-native Sicht: Die Fiktion ist kein Randfall, sondern der Normalfall von Verbundstrukturen. Im Git-Repo ist die Fiktion ein klassifiziertes Artefakt:
wb_fiktion.jsonmit Begründung, Prüfdatum, geprüfter Kette und SHA-256-Referenzen auf Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag. Fällt die Prüfung später anders aus (z. B. neue Gesellschafter), wird das Artefakt nicht geändert, sondern durch ein neues ersetzt - Obsoleszenz-Tracking (superseded_by) zeigt, welche Fiktion wann warum galt.
Zeitachse der Gründungspflichten
| Zeitpunkt | Ereignis | Transparenzregister-Pflicht |
|---|---|---|
| T0 | Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet | Vorgesellschaft entsteht; 3-Monats-Frist für HR-Anmeldung läuft |
| T0 + max. 3 Monate | HR-Anmeldung erfolgt | Erstmeldung als "i. Gr." entbehrlich |
| T0 + 3 Monate überschritten | Keine HR-Anmeldung | Erstmeldung als "Sonstige Rechtsgestaltung" (Zusatz "i. Gr.") erforderlich |
| T1 | HR-Eintragung | Änderungsmeldung: HR-Nummer + Registergericht nachreichen; Daten werden aus der i.-Gr.-Eintragung übernommen |
| T1 | Erstmeldung (falls nicht entbehrlich) | wB mit Gültigkeitsdatum ab Konstellations-Bestehen melden; Zeitraum seit 01.10.2017 (bzw. Gründung) lückenlos abdecken |
| laufend | Jede Änderung | Unverzügliche Änderungsmeldung (ED18) |
Fristen-Falle: "Unverzüglich" (§ 121 BGB) bedeutet ohne schuldhaftes Zögern - wer die Handelsregister-Eintragung abwartet und erst danach meldet, handelt nach Auffassung des Bundesverwaltungsamts regelmäßig nicht unverzüglich. Der GitCover-Ansatz: Der Auslöser (Gesellsvertrag, HR-Eintragung, Share Deal) erzeugt automatisch einen Tagebuch-Eintrag mit Pflichten-Checkliste - die Frist ist im Repo sichtbar, bevor sie gefährdet ist.
Was ins Git-Repo landet
| Artefakt | Inhalt | GoBD-/GwG-Bezug |
|---|---|---|
wb_ermittlung.json |
Kette, Beteiligungsverhältnisse, Ermittlungsergebnis je Gesellschaft | § 20 Abs. 1 GwG (Ermittlung), § 20 Abs. 3a GwG (Nachforschung, dokumentiert) |
wb_fiktion.json |
Begründung der Fiktion, geprüfte Struktur, Vertreter | § 3 Abs. 2 S. 5 GwG |
Sidecars .v7g.md |
SHA-256 der Quellbelege (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, HR-Auszug) | Beweiskette Ermittlung → Beleg |
| Meldungs-Vermerk | Datum der Übermittlung, Vorgangsnummer des Transparenzregisters | Nachweis der Mitteilung |
angabepflicht_gesellschafter.json |
Eingegangene Angaben der Anteilseigner (§ 20 Abs. 3 GwG) | Beweis der Angabepflicht-Erfüllung |
Rechtlicher Hinweis: Gesellschafter und wB haben ihrerseits eine Angabepflicht gegenüber der Gesellschaft (§ 20 Abs. 3 GwG): Sie müssen die für die Meldung nötigen Angaben machen und jede Änderung unverzüglich mitteilen. Im Verbund bedeutet das: E1 liefert seine Angaben an jede ORG-n - jede Gesellschaft dokumentiert den Erhalt als Artefakt.
Risiko-Leverage
| Heute (cheap) | Morgen (revisionssicher) | Risiko gemindert |
|---|---|---|
| Ermittlung als JSON mit SHA-256-Referenzen | Nachweisbare, lückenlose wB-Ermittlung | Bußgeld "nicht ermittelt" |
| Fiktions-Begründung als versioniertes Artefakt | GF-Wechsel löst erkennbar Änderungspflicht aus | Bußgeld "fiktiver wB nicht gemeldet" |
| Pflichten-Checkliste je Auslöser (Gründung, HR, Share Deal) | "Unverzüglich" ist dokumentiert erfüllt | Bußgeld "nicht rechtzeitig" |
| Meldungs-Vorgangsnummer im Repo | Ein-/Amelder-Nachweis | Bestreiten der Mitteilung |
| Kaskaden-Analyse je Gesellschaft | Mittelbare Kontrolle nachvollziehbar | Fehlerhafte Kette → Unstimmigkeitsmeldung |
Sanktionen (Überblick)
- Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten (§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 54-66 GwG): Bußgeld bis 150.000 EUR, im schwerwiegenden, systematischen oder wiederholten Fall bis zu 1 Mio. EUR (teilweise darüber hinaus).
- Bußgeldbescheide können von der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden - zusätzliches Reputationsrisiko.
- Details, Unstimmigkeitsverfahren und Bußgeld-Praxis: ED18.
Harness-Anforderung (Vorschau)
| ID | Anforderung | Priorität |
|---|---|---|
| FA-4.1 | wB-Ermittlung als JSON-Artefakt je Gesellschaft (Schema-First) | MUST |
| FA-4.2 | Pflichten-Checkliste Transparenzregister je Auslöser (Gründung, HR-Eintragung, Änderung) | MUST |
| FA-4.3 | Angabepflicht-Eingänge (§ 20 Abs. 3 GwG) als Sidecar-gesicherte Artefakte | SHOULD |
| FA-4.4 | Fiktions-Begründung mit Obsoleszenz-Tracking (superseded_by) | SHOULD |
Die vollständige Anforderungsliste in Harness-Anforderungen.md.
Quellen
- Geldwäschegesetz (GwG): § 3 (wirtschaftlich Berechtigte), § 19 (Angaben), § 20 (Meldepflichten, Vorgesellschaften), § 21 (Trusts, Stiftungen), § 23a (Unstimmigkeitsmeldungen), § 56 (Bußgelder)
- Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) - Abschaffung der Mitteilungsfiktion zum 01.08.2021 (Vollregister)
- Bundesverwaltungsamt: Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht der wirtschaftlich Berechtigten (Stand 01/2025) - www.transparenzregister.de
- MoPeG (Reform des Personengesellschaftsrechts) - eGbR im Gesellschaftsregister ab 01.01.2024
- § 290 HGB (beherrschender Einfluss) i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2-4 GwG
Quellen-Topologie und CDN-Referenz-Links
| Rolle | Ort | Zweck |
|---|---|---|
| Primary / SSoT | git.gitcover.org/GCC | Kanonische Ablage (GPG-signiert, versioniert) |
| Public OSS Mirror / CDN | codeberg.org/gitcover-commons | Read-only-Spiegel; FLOSS-Discovery |
| Community Hub | github.com/gitcover-commons | Issues & Discussions; Quell-Code-Referenz auf Codeberg |
Hinweis: Diese Zuordnung von Quellen, Mirror und Community-Hub spiegelt den aktuellen Stand wider und kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die jeweilige kanonische Quelle auf gitcover.org für den aktuellen Zustand.