ED04 - Transparenzregister bei Gründung: wirtschaftlich Berechtigte, Vorgesellschaft, fiktive Berechtigte

Problem

Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft entstehen Pflichten, die nicht aus dem Handelsregister folgen und die viele Gründer übersehen: die Transparenzpflichten des Geldwäschegesetzes (GwG). Seit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist das Transparenzregister ein Vollregister - die frühere "Mitteilungsfiktion" (Angaben gelten als mitgeteilt, wenn sie im Handelsregister stehen) ist seit dem 01.08.2021 ersatzlos entfallen.

Die typischen Fehler in der Gründungsphase:

Kernaussage

Die Transparenzregister-Pflichten sind Gründungspflichten - sie entstehen mit dem Gesellschaftsvertrag, nicht mit dem ersten Umsatz:

  1. Meldepflichtig sind alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, UG, AG, SE, KGaA, eingetragene Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, ab 01.01.2024 auch eGbR) - §§ 20, 21 GwG. Nicht meldepflichtig: Einzelunternehmen, e. K. und die (nicht eingetragene) GbR.
  2. Wirtschaftlich Berechtigte (wB) sind ausschließlich natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG) - etwa als Komplementär oder durch Vetorechte mit Gestaltungscharakter.
  3. Mittelbare Berechtigung: Hält eine Körperschaft die Anteile, ist wB, wer die Muttervereinigung beherrscht - in der Regel ab mehr als 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an jeder Stufe der Kette (§ 3 Abs. 2 S. 2-4 GwG i. V. m. § 290 HGB).
  4. Fiktive wB: Kann auch nach umfassender, dokumentierter Prüfung keine natürliche Person ermittelt werden, gelten die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, geschäftsführende Gesellschafter) als wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 Abs. 2 S. 5 GwG) - mit Begründung der Fiktion in der Meldung.
  5. Vorgesellschaft (i. Gr.): Auch die aktive Vorgesellschaft ist buchführungs- und steuerpflichtig - und damit transparenzpflichtig. Meldung zunächst als "Sonstige Rechtsgestaltung" mit Zusatz "i. Gr."; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Gesellschaftsvertrag die Handelsregister-Anmeldung erfolgt. Nach der Eintragung wird die HR-Nummer als Änderungsmeldung nachgereicht.
  6. Inhalt der Meldung (§ 19 Abs. 1 GwG): Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, alle Staatsangehörigkeiten, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie das Gültigkeitsdatum.

Compliance by Design: Die wB-Ermittlung ist kein Formularakt, sondern ein dokumentierter Ermittlungsprozess - vom Gesellschaftsvertrag über die Gesellschafterliste bis zur Kaskaden-Analyse. Genau dieser Prozess gehört ins Git-Repo: als JSON-Artefakt mit V7GUID, Sidecar und SHA-256-Referenzen auf die Quellbelege. Die Ermittlung von ED04 ist die Grundlage für die GoBD-konforme Dokumentation (ED12) und die Durchführung der Meldung (ED17, ED18).

Die Kaskade am Beispiel

E1 ist Unternehmer und Alleingesellschafter. Die Gruppe ist als Kaskade strukturiert - ein typischer Holding-Fall:

%%{init: {'theme':'base','themeVariables':{'primaryColor':'#FBFAF7','primaryTextColor':'#0F1B33','primaryBorderColor':'#6B7280','lineColor':'#6B7280'}}}%% flowchart TD E1["E1
natürliche Person
(Unternehmer)"] E1 -->|100 %| ORG5["ORG-5
Holding GmbH"] ORG5 -->|100 %| ORG1["ORG-1
gUG (gemeinnützig)"] ORG5 -->|100 %| ORG2["ORG-2
UG (B2B Software)"] ORG5 -->|100 %| ORG4["ORG-4
UG (B2B Services)"] E1 -->|100 %| ORG3["ORG-3
UG (Holding/Infrastruktur)"] style E1 fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style ORG5 fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style ORG1 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33 style ORG2 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33 style ORG4 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33 style ORG3 fill:#FBFAF7,stroke:#6B7280,color:#0F1B33

Ermittlung für ORG-1 (die gUG):

  1. Unmittelbar? Anteilseignerin ist ORG-5 (GmbH) - eine Körperschaft, keine natürliche Person. Kein unmittelbarer wB.
  2. Mittelbar? Wer beherrscht ORG-5? E1 hält 100 % an ORG-5 - das ist mehr als 50 %, also beherrschender Einfluss. E1 ist damit mittelbar wirtschaftlich Berechtigter für ORG-1: Art des Interesses "mittelbare Kontrolle über ORG-5", Umfang "100 % an ORG-5".
  3. Meldung: ORG-1 meldet E1 als mittelbar wB - mit Angabe der Kette (ORG-1 ← ORG-5 ← E1).

Ermittlung für ORG-5 selbst (die Holding):

  1. Unmittelbarer Anteilseigner: E1, natürlich, 100 % → E1 ist unmittelbar wB der ORG-5 (Umfang: 100 % Kapitalanteile).

Wichtig: Jede Gesellschaft der Kette führt ihre eigene Ermittlung und ihre eigene Meldung - auch wenn am Ende für alle dieselbe natürliche Person (E1) herausfällt. Die Pflicht trifft die Vereinigung, nicht die Person.

Fiktive wirtschaftlich Berechtigte: die "virtuellen" Berechtigten

Der praktisch häufigste Missverständnis: Sind die Anteilseigner Körperschaften und lässt sich keine natürliche Person mit > 25 % ermitteln, gilt der Geschäftsführer als wB - nicht etwa "niemand":

%%{init: {'theme':'base','themeVariables':{'primaryColor':'#FBFAF7','primaryTextColor':'#0F1B33','primaryBorderColor':'#6B7280','lineColor':'#6B7280'}}}%% flowchart LR PR["Prüfung: Gibt es eine
natürliche Person mit > 25 %?"] PR -->|Ja| REAL["Echte wB melden
(Kapital/Stimmrechte/Kontrolle)"] PR -->|Nein| RESEARCH["Umgebung prüfen
(§ 20 Abs. 3a GwG)
Rückfragen dokumentieren"] RESEARCH -->|wB gefunden| REAL RESEARCH -->|kein wB ermittelbar| FICT["Fiktive wB melden:
gesetzliche Vertreter
(GF, geschäftsf. Gesellschafter)
+ Begründung der Fiktion"] style PR fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style REAL fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style RESEARCH fill:#FDBA74,stroke:#C2410C,color:#0F1B33 style FICT fill:#0F1B33,stroke:#0F1B33,color:#FBFAF7

Git-native Sicht: Die Fiktion ist kein Randfall, sondern der Normalfall von Verbundstrukturen. Im Git-Repo ist die Fiktion ein klassifiziertes Artefakt: wb_fiktion.json mit Begründung, Prüfdatum, geprüfter Kette und SHA-256-Referenzen auf Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag. Fällt die Prüfung später anders aus (z. B. neue Gesellschafter), wird das Artefakt nicht geändert, sondern durch ein neues ersetzt - Obsoleszenz-Tracking (superseded_by) zeigt, welche Fiktion wann warum galt.

Zeitachse der Gründungspflichten

Zeitpunkt Ereignis Transparenzregister-Pflicht
T0 Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet Vorgesellschaft entsteht; 3-Monats-Frist für HR-Anmeldung läuft
T0 + max. 3 Monate HR-Anmeldung erfolgt Erstmeldung als "i. Gr." entbehrlich
T0 + 3 Monate überschritten Keine HR-Anmeldung Erstmeldung als "Sonstige Rechtsgestaltung" (Zusatz "i. Gr.") erforderlich
T1 HR-Eintragung Änderungsmeldung: HR-Nummer + Registergericht nachreichen; Daten werden aus der i.-Gr.-Eintragung übernommen
T1 Erstmeldung (falls nicht entbehrlich) wB mit Gültigkeitsdatum ab Konstellations-Bestehen melden; Zeitraum seit 01.10.2017 (bzw. Gründung) lückenlos abdecken
laufend Jede Änderung Unverzügliche Änderungsmeldung (ED18)

Fristen-Falle: "Unverzüglich" (§ 121 BGB) bedeutet ohne schuldhaftes Zögern - wer die Handelsregister-Eintragung abwartet und erst danach meldet, handelt nach Auffassung des Bundesverwaltungsamts regelmäßig nicht unverzüglich. Der GitCover-Ansatz: Der Auslöser (Gesellsvertrag, HR-Eintragung, Share Deal) erzeugt automatisch einen Tagebuch-Eintrag mit Pflichten-Checkliste - die Frist ist im Repo sichtbar, bevor sie gefährdet ist.

Was ins Git-Repo landet

Artefakt Inhalt GoBD-/GwG-Bezug
wb_ermittlung.json Kette, Beteiligungsverhältnisse, Ermittlungsergebnis je Gesellschaft § 20 Abs. 1 GwG (Ermittlung), § 20 Abs. 3a GwG (Nachforschung, dokumentiert)
wb_fiktion.json Begründung der Fiktion, geprüfte Struktur, Vertreter § 3 Abs. 2 S. 5 GwG
Sidecars .v7g.md SHA-256 der Quellbelege (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, HR-Auszug) Beweiskette Ermittlung → Beleg
Meldungs-Vermerk Datum der Übermittlung, Vorgangsnummer des Transparenzregisters Nachweis der Mitteilung
angabepflicht_gesellschafter.json Eingegangene Angaben der Anteilseigner (§ 20 Abs. 3 GwG) Beweis der Angabepflicht-Erfüllung

Rechtlicher Hinweis: Gesellschafter und wB haben ihrerseits eine Angabepflicht gegenüber der Gesellschaft (§ 20 Abs. 3 GwG): Sie müssen die für die Meldung nötigen Angaben machen und jede Änderung unverzüglich mitteilen. Im Verbund bedeutet das: E1 liefert seine Angaben an jede ORG-n - jede Gesellschaft dokumentiert den Erhalt als Artefakt.

Risiko-Leverage

Heute (cheap) Morgen (revisionssicher) Risiko gemindert
Ermittlung als JSON mit SHA-256-Referenzen Nachweisbare, lückenlose wB-Ermittlung Bußgeld "nicht ermittelt"
Fiktions-Begründung als versioniertes Artefakt GF-Wechsel löst erkennbar Änderungspflicht aus Bußgeld "fiktiver wB nicht gemeldet"
Pflichten-Checkliste je Auslöser (Gründung, HR, Share Deal) "Unverzüglich" ist dokumentiert erfüllt Bußgeld "nicht rechtzeitig"
Meldungs-Vorgangsnummer im Repo Ein-/Amelder-Nachweis Bestreiten der Mitteilung
Kaskaden-Analyse je Gesellschaft Mittelbare Kontrolle nachvollziehbar Fehlerhafte Kette → Unstimmigkeitsmeldung

Sanktionen (Überblick)

Harness-Anforderung (Vorschau)

ID Anforderung Priorität
FA-4.1 wB-Ermittlung als JSON-Artefakt je Gesellschaft (Schema-First) MUST
FA-4.2 Pflichten-Checkliste Transparenzregister je Auslöser (Gründung, HR-Eintragung, Änderung) MUST
FA-4.3 Angabepflicht-Eingänge (§ 20 Abs. 3 GwG) als Sidecar-gesicherte Artefakte SHOULD
FA-4.4 Fiktions-Begründung mit Obsoleszenz-Tracking (superseded_by) SHOULD

Die vollständige Anforderungsliste in Harness-Anforderungen.md.

Quellen

Rolle Ort Zweck
Primary / SSoT git.gitcover.org/GCC Kanonische Ablage (GPG-signiert, versioniert)
Public OSS Mirror / CDN codeberg.org/gitcover-commons Read-only-Spiegel; FLOSS-Discovery
Community Hub github.com/gitcover-commons Issues & Discussions; Quell-Code-Referenz auf Codeberg

Hinweis: Diese Zuordnung von Quellen, Mirror und Community-Hub spiegelt den aktuellen Stand wider und kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die jeweilige kanonische Quelle auf gitcover.org für den aktuellen Zustand.