ED12 - GoBD und Transparenzregister: die wB-Ermittlung dokumentieren
Problem
Die Meldung beim Transparenzregister (ED17) ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt ein Pflichten-Cluster, der bei Prüfungen und Unstimmigkeitsverfahren (§ 23a GwG) entscheidend ist - und der ohne Dokumentation nicht erfüllbar ist:
- "Wir haben gemeldet" - aber die Ermittlung, die der Meldung zugrunde lag, ist nicht nachvollziehbar: Welche Quellen wurden geprüft? Welche Gesellschafter wurden befragt? Wann?
- Nachforschungspflicht verkannt: Erhält die Gesellschaft keine Angaben von ihren Anteilseignern, muss sie in "angemessenem Umfang" Auskunft verlangen - und diese Auskunftsersuchen und eingeholten Informationen dokumentieren (§ 20 Abs. 3a GwG). Ohne Dokumentation ist die Pflicht nicht erfüllt - der Prüfer sieht nur ein Ergebnis, keinen Prozess.
- Angabepflicht der Gesellschafter unbelegt: Gesellschafter, die wB sind oder von einem wB unmittelbar kontrolliert werden, müssen der Gesellschaft die nötigen Angaben machen und jede Änderung unverzüglich mitteilen (§ 20 Abs. 3 GwG). Ob und wann sie das getan haben, ist streitig - wenn der Eingang nicht dokumentiert ist.
- Fiktion unbegründet: Die Meldung fiktiver wB (ED04) ohne dokumentierte Begründung ist unvollständig - die Begründung gehört zur Meldung.
- Änderungshistorie lückenhaft: Das Transparenzregister verlangt, dass der gesamte Zeitraum seit dem 01.10.2017 (bzw. der Gründung) lückenlos abgedeckt ist. Wer nur den aktuellen Stand dokumentiert, kann frühere Konstellationen nicht mehr belegen.
Kernaussage
Die wB-Ermittlung ist ein dokumentationspflichtiger Prozess - und damit ein GoBD-Fall, der ins Git-Repo gehört:
- Vier Pflichten je Vereinigung (§ 20 Abs. 1 GwG): Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einholen, aufbewahren, auf aktuellem Stand halten und der registerführenden Stelle unverzüglich mitteilen. Drei der vier sind reine Dokumentationspflichten.
- Nachforschungspflicht (§ 20 Abs. 3a GwG): Ohne Angaben der Anteilseigner muss die Gesellschaft Auskunftsersuchen an diese richten - in angemessenem Umfang - und Ersuchen und eingegangene Informationen dokumentieren. Das Dokument ist der Beweis der Pflichterfüllung.
- Angabepflicht (§ 20 Abs. 3 GwG): Die wB und die von ihnen unmittelbar kontrollierten Anteilseigner müssen Angaben machen und Änderungen unverzüglich mitteilen. Die Gesellschaft dokumentiert den Eingang als Artefakt (Absender, Inhalt, Eingangszeit) - im Streitfall ist das der Nachweis, dass die Angabepflicht erfüllt wurde oder dass die Gesellschaft nachfassen musste.
- Aufbewahrung: Die Angaben zu wB sind aufzubewahren - GoBD-Konform heißt hier: versioniert, unveränderbar nachvollziehbar, mit Belegreferenzen. Git mit SHA-256-Referenzen leistet das strukturell (ED08, ED09).
- Historie: Jede Ermittlung ist ein neues Artefakt - nichts wird
überschrieben. Obsoleszenz-Tracking (
superseded_by) verbindet die Generationen: Ermittlung 2026-09 (Kette A) → Ermittlung 2027-03 (Kette B, nach Share Deal) → jeweils mit vollständiger Quellreferenz.
Compliance by Design: Das Ermittlungs-Artefakt wird vor der Meldung erzeugt (Schema-First) und von der Meldung referenziert - nicht umgekehrt. Damit ist die Meldung jederzeit auf ihre Grundlage rückführbar: Meldungs-Vorgangsnummer →
wb_ermittlung.json→ Gesellschaftsvertrag/Gesellschafterliste (SHA-256). Retrograde Nachverfolgbarkeit (ED03) angewandt auf das GwG.
Der Ermittlungsprozess als Kette
(Gründung, Share Deal,
Kapitalerhöhung, GF-Wechsel)"] TRIGGER --> COLLECT["Angaben einholen
(§ 20 Abs. 3 GwG)
von Anteilseignern"] COLLECT -->|Angaben fehlen| ASK["Auskunftsersuchen
(§ 20 Abs. 3a GwG)
dokumentieren"] COLLECT -->|Angaben liegen vor| ANALYSE ASK -->|Antwort| ANALYSE["Kaskaden-Analyse
Kette prüfen, > 25 % / > 50 %
Schwellen bewerten"] ASK -->|keine Antwort| FIKTION["Fiktion prüfen
(§ 3 Abs. 2 S. 5 GwG)
Begründung dokumentieren"] ANALYSE --> FIKTION ANALYSE --> ERGEBNIS["Ergebnis:
wb_ermittlung.json
+ Sidecars"] FIKTION --> ERGEBNIS ERGEBNIS --> MELDUNG["Meldung vorbereiten
(→ ED17)
Gültigkeitsdatum ab Konstellation"] ERGEBNIS --> AUFBEWAHRUNG["Aufbewahrung +
Aktualhaltung
(Obsoleszenz-Tracking)"] style TRIGGER fill:#FDBA74,stroke:#C2410C,color:#0F1B33 style COLLECT fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style ASK fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style ANALYSE fill:#DBEAFE,stroke:#1D4ED8,color:#0F1B33 style FIKTION fill:#FDBA74,stroke:#C2410C,color:#0F1B33 style ERGEBNIS fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33 style MELDUNG fill:#0F1B33,stroke:#0F1B33,color:#FBFAF7 style AUFBEWAHRUNG fill:#D1FAE5,stroke:#0A7F5C,color:#0F1B33
Das Ermittlungs-Artefakt (Schema-First)
{
"$schema": "https://gitcover.org/schemas/wb-ermittlung-1.0.schema.json",
"V7GUID": "WB_ERMITTLUNG",
"uuidV7": "01a065f3-dbbd-7000-8000-000000000001",
"tenant": "ORG-1",
"ermittelt_von": { "person": "E1", "role": "GF" },
"anlass": {
"typ": "gruendung",
"datum": "260901",
"belege": [
{ "art": "gesellschaftsvertrag", "sha256": "…" },
{ "art": "gesellschafterliste", "sha256": "…" }
]
},
"kette": [
{ "stufe": 1, "inhaber": "ORG-5", "art": "kapital", "anteil_prozent": 100,
"typ": "koerperschaft", "beholderrschung_ab": "100 %" }
],
"ergebnis": [
{ "person": "E1", "typ": "mittelbar", "art_interesse": "mittelbare Kontrolle über ORG-5",
"umfang": "100 % an ORG-5", "gueltig_ab": "260901" }
],
"fiktion": null,
"angabepflicht_eingaenge": [
{ "person": "E1", "art": "angaben_wb", "eingang": "260902",
"sha256": "…", "dokument": "angaben_e1_org1.json" }
],
"auskunftsersuchen": [],
"obsolescence": { "status": "active", "superseded_by": null, "superseded_at": null }
}
Kein
datetime-Feld: Auch hier steckt die Erfassungszeit in deruuidV7(ED03). Datumsangaben im Inhalt (gueltig_ab,eingang) sind Fachdaten der Ermittlung (Gültigkeit der Konstellation, Eingangsdatum einer Angabe) - keine Erfassungszeit des Artefakts.
Was passiert bei Änderungen
| Auslöser | Folgearbeit im Repo | Meldung |
|---|---|---|
| Share Deal / Anteilsübertragung | Neue wb_ermittlung.json, alte erhält superseded_by |
Änderungsmeldung als Folgeauftrag (nicht Berichtigung!) |
| Kapitalerhöhung (Schwellenwert berührt) | Neue Ermittlung (Schwellen neu bewertet) | Folgeauftrag |
| GF-Wechsel bei fiktivem wB | Neue Fiktion dokumentieren | Folgeauftrag (neuer Vertreter) |
| Umzug / Namensänderung eines wB | Angabepflicht-Eingang dokumentieren | Folgeauftrag (geänderte Personendaten) |
| Stimmbindungs-/Poolvertrag | Neue Ermittlung ("vergleichbare Kontrolle" prüfen) | Folgeauftrag |
Falle "Berichtigung": Änderungen werden im Transparenzregister als Folgeauftrag eingereicht - ein Berichtigungsauftrag würde den aktuellen Eintrag überschreiben statt zeitlich zu ergänzen. Genau deshalb ist die Historie im Repo so wichtig: Das Register zeigt eine zeitliche Folge, das Repo die zugehörigen Ermittlungs-Generationen.
Retrograde/progressive Nachverfolgbarkeit (GwG-Ausprägung)
| Richtung | Start | Auflösung über | Ziel |
|---|---|---|---|
| Retrograd | Meldungs-Vorgangsnummer | Tagebucheintrag → wb_ermittlung.json → SHA-256 |
Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste |
| Progressiv | HR-Auszug (neue Konstellation) | Neue Ermittlung → Änderungsmeldung | Aktualisierter Registereintrag |
GoBD-Bezug: Nachvollziehbarkeit (Rz. 146) und Prüfbarkeit (Rz. 147) des GwG-Prozesses. Ein Prüfer - ob Aufsichtsbehörde oder Unstimmigkeits-Verfahren (ED18) - kann ohne Rückfrage die Kette Meldung → Ermittlung → Beleg abarbeiten.
Risiko-Leverage
| Heute (cheap) | Morgen (revisionssicher) | Risiko gemindert |
|---|---|---|
| Ermittlung als JSON mit Beleg-SHA-256 | Ermittlung lückenlos nachvollziehbar | Bußgeld "nicht ermittelt / nicht dokumentiert" |
| Auskunftsersuchen als Artefakte | Nachforschungspflicht nachweisbar erfüllt | Bußgeld "Nachforschung unterlassen" |
| Angabepflicht-Eingänge mit Sidecar | Streit über Angaben entkräftet | Beweislast-Problematik |
| Obsoleszenz-Generationen statt Überschreiben | Lückenlose Historie seit 10/2017 bzw. Gründung | Nachforderung früher Konstellationen |
| Meldung referenziert Ermittlung | Meldung jederzeit rückführbar | Unstimmigkeits-Auflösung ohne Aufwand |
Harness-Anforderung (Vorschau)
| ID | Anforderung | Priorität |
|---|---|---|
| FA-12.1 | Schema wb-ermittlung-1.0 (Ermittlung, Kette, Ergebnis, Fiktion) |
MUST |
| FA-12.2 | Auskunftsersuchen (§ 20 Abs. 3a GwG) als dokumentierte Artefakte | MUST |
| FA-12.3 | Angabepflicht-Eingänge mit SHA-256-Referenz | MUST |
| FA-12.4 | Obsoleszenz-Tracking je Ermittlungs-Generation | MUST |
| FA-12.5 | Trigger-Regel: Auslöser → Ermittlung → Meldung (Pre-Receive-Hook prüft Kette) | SHOULD |
Die vollständige Anforderungsliste in Harness-Anforderungen.md.
Quellen
- Geldwäschegesetz (GwG): § 20 Abs. 1 (Pflichten-Cluster), § 20 Abs. 3 (Angabepflicht), § 20 Abs. 3a (Nachforschungspflicht), § 19 (Meldeinhalt), § 3 (wB-Definition, Fiktion)
- Bundesverwaltungsamt: Hinweisblatt Mitteilungspflicht (Folgeaufträge vs. Berichtigungen; lückenlose Abdeckung seit 10/2017)
- GoBD (BMF-Schreiben): Rz. 146 (Nachvollziehbarkeit), Rz. 147 (Prüfbarkeit)
- AO § 146 (Buchführungspflichten, Aufbewahrung im Inland bzw. zweckmäßigem Verfahren), § 147 (Aufbewahrungsfristen)
Quellen-Topologie und CDN-Referenz-Links
| Rolle | Ort | Zweck |
|---|---|---|
| Primary / SSoT | git.gitcover.org/GCC | Kanonische Ablage (GPG-signiert, versioniert) |
| Public OSS Mirror / CDN | codeberg.org/gitcover-commons | Read-only-Spiegel; FLOSS-Discovery |
| Community Hub | github.com/gitcover-commons | Issues & Discussions; Quell-Code-Referenz auf Codeberg |
Hinweis: Diese Zuordnung von Quellen, Mirror und Community-Hub spiegelt den aktuellen Stand wider und kann sich ändern. Bitte prüfen Sie die jeweilige kanonische Quelle auf gitcover.org für den aktuellen Zustand.