DS06 — eIDAS-Grundlagen: einfache, fortgeschrittene, qualifizierte eS
Auslöser S3
Ein externer Vertragspartner (Platzhalter PARTNER-1) verlangt für einen
Projekt-/Kaufvertrag eine "DocuSign-Signatur". E1 klärt: Welche
Stufe verlangt der Vertrag wirklich — und was bedeutet "fortgeschritten"
genau?
Die drei Stufen
Einfache elektronische Signatur (eS)
eIDAS Art. 3 Nr. 10: "Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden sind und die die Unterzeichnerin oder den Unterzeichner authentifizieren."
Das ist die breiteste Kategorie — ein gescanntes Bild der Unterschrift, ein getippter Name über der E-Mail, ein Klick auf "Akzeptieren". Die GitCover-Textform-Kette aus Teil I (Signatur-Doc + Events + Facsimile-Verweis) ist eine einfache eS mit gutem Beweiswert — weil sie die Nachweiskette lückenlos dokumentiert.
Beweiskraft: Frei beweiswürdigbar (§ 286 ZPO); keine gesetzliche Vermutung. Der Wert liegt in der Kette, nicht in einem einzelnen Merkmal.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES/ADES)
eIDAS Art. 3 Nr. 11: "Fortgeschrittene elektronische Signaturen" müssen: (a) der Unterzeichnerin/dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet sein, (b) eine Änderung der Daten nach Unterzeichnung erkennen lassen, (c) so mit der Unterzeichnerin/dem Unterzeichner verknüpft sein, dass sie unter dessen Kontrolle steht, (d) jede nachträgliche Änderung der begleitenden Daten erkennen lassen.
Technisch realisiert wird das üblicherweise mit AdES (Advanced Electronic Signature, PAdES für PDF, XAdES für XML, CAdES für generische Daten): ein Kryptoverfahren (RSA/ECDSA) über einen Hash des Dokuments, gebunden an ein Zertifikat. DocuSign erzeugt solche Signaturen (mit eigenem Zertifizierungs-Stack); eigene Tools (z. B. PDF-Crypto-Software) ebenso.
Beweiskraft: eIDAS Art. 25 (2) — die FES ist der einfachen handschriftlichen Unterschrift gleichwertig, wenn die Vorschrift keine bestimmte Form verlangt (§ 126 Abs. 3 BGB).
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
eIDAS Art. 3 Nr. 12, Art. 25 Abs. 2: FES mit einem qualifizierten Zertifikat einer EU-Trust-Liste-ausweisenden Qualifizierungs-Diensteanbieterin. § 126a BGB: Die QES steht der schriftlichen Form gleich.
Die QES ist die einzige Stufe, die automatisch die gesetzliche Schriftform ersetzt. Sie erfordert Identitätsprüfung nach hohem Standard (Video-Ident, eID), Hardware-Tokens oder vergleichbare Anbindungen — stets extern, über Trust-Liste-Anbieter.
Beweiskraft: Formelle Vermutung der Authentizität und Integrität (§ 371a ZPO, 2. Alt.). Kein Git-nativer Weg — nur Andockung (Teil II).
Vergleichstabelle
| Merkmal | einfache eS | FES/ADES | QES |
|---|---|---|---|
| Technisch | Grafik/E-Mail/Klick | Kryptosignatur + Zertifikat | FES + qualifiziertes Zertifikat |
| Zertifikat | keines | beliebiges Zertifikat | EU-Trust-Liste-Anbieter |
| Form-Ersatz | nein | nein (aber Beweiskraft privater Urkunde via § 371a) | ersetzt Schriftform |
| Beweiskraft | frei beweiswürdigbar | § 371a ZPO (Namensbeifügung) | automatische Vermutung |
| GitCover-Stufe | Teil I (Textform-Kette) | Teil II (Andock) | Teil II (Andock + externe Erzeugung) |
| Beispiel | GVB im Repo | FES-Vertrag mit DocuSign-artiger Grafik | notariell zu ersetzende Erklärungen, bestimmte Behördenformate |
Was "fortgeschritten" konkret heißt
Die vier FES-Kriterien in GitCover-Übersetzung:
| eIDAS-Kriterium | GitCover-Umsetzung |
|---|---|
| (a) Eindeutige Zuordnung zur Unterzeichnerin/zum Unterzeichner | Signatur-Doc: Name, Rolle, Vertretungsbefugnis (DS02) |
| (b) Änderungen erkennen lassen | SHA-256-Kette (Quell-Dokument, Signatur-Doc, Events, Grafik — DS04) |
| (c) Unter Kontrolle der Unterzeichnerin/des Unterzeichners | Zeichner-Rolle im Signatur-Doc + Zeichnungs-Event (DS03); bei Krypto: Schlüssel in der Kontrolle der Person (Teil III) |
| (d) Nachträgliche Änderungen der begleitenden Daten erkennen lassen | Verifikationsmanifest im GCPN-Container (DS05) |
Die Kryptobindung (eigentlicher PAdES-Teil) kommt in DS08 — dort wird die Facsimile-Grafik in einen PDF-Layer positioniert und mit einer Signaturplatte (Zertifikat, Hash, Zeitstempel) versehen.
Wo die Textform-Kette bleibt
Auch bei FES-Verfahren gilt: Der Signatur-Doc und die Event-Kette aus Teil I bleiben. Sie dokumentieren den Vorgang im Repo; das signierte PDF (FES-Output) ist ein zusätzliches Artefakt. Die Kette wird erweitert, nicht ersetzt:
Textform-Kette (Teil I)
Quell-Dokument + Signatur-Doc + Events + Facsimile-Verweis
│ erweitert um
▼
FES-Verfahren (Teil II)
FES-Dienst ──► signiertes PDF (PAdES) ──► Envelope-Report
│ │
└── physisch im Container-Paket ───┘
Zusammenfassung
- eS = breite Kategorie; die GitCover-Textform-Kette ist eine einfache eS mit guter Beweiskraft (Kette).
- FES/ADES erfordert Kryptobindung + Zertifikat; die vier Kriterien sind in GitCover-Artefakten abgebildet.
- QES ersetzt Schriftform; nur extern (Trust-Liste) erreichbar.
- Nächster Artikel (DS07): das Facsimile-Verfahren — die positionierte Grafik im PDF-Layer.
Erstellt: 260913 | Teil II, Artikel DS06 | Serie: digital-signage